Einbecker

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Einbecker Biere.

Geschichte

Der 23. April 1516 war ein denkwürdiger Tag. Der bayerische Herzog Wilhelm der IV erließ die bis heute gültige älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt:

Das Reinheitsgebot bestimmt in Deutschland bis heute, dass für BIER ausschließlich Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen. Die Wirkungsweise der Hefe war zu dieser Zeit noch nicht erforscht. Was früher aus der Not heraus geboren wurde, um das Brauen von gepanschtem Bier einzudämmen, erweist sich heute als Segen. Das Reinheitsgebot garantiert die absolute Reinheit des Produktes Bier.

Die Einbecker Brauhaus AG betrachtet das Reinheitsgebot als wichtigstes Gebot für die Brauwirtschaft. Denn nur mit seiner Hilfe können qualitativ hochwertige BIERE wie die Einbecker Produkte hergestellt werden. Das Reinheitsgebot wird bei allen Produktionsschritten des Brauvorgangs im EINBECKER Brauhaus strengstens beachtet. „Bier, Gesundheit, Lebensfreude“ – Memorandum der deutschen Brauer zum verantwortungsgerechten Konsum von Biere.


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